Die hier angebotenen
Arbeiten können per e
- mail oder telefonisch unter + 49 (0) 171. 6130630 bestellt werden.
Ausserdem können Fotokopien und Infomaterial angefordert werden.
Bei Kauf müssen
die Arbeiten im voraus per Überweisung bezahlt werden und bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Galerie objektiv.
Gerichtsstand für
hoffentlich nicht eintretende Streitigkeiten ist Köln.
Es gelten die unten
aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zehnpfennig
& Weber GbR. |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
objektiv. konzeption + realisation von medienprojekten zehnpfennig&weber
gbr
I. ALLGEMEINES
Die gesamten Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Nebenabreden, Änderungen und Er-gänzungen bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung, dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
Durch die Erteilung des Auftrages werden diese Bedingungen angenommen. Erfolgt
eine von diesen AGB abweichende Bestätigung, so gelten auch dann nur
die AGB der Zehnpfennig&Weber GbR, selbst wenn diese der abweichenden
Bestätigung nicht wider-spricht. Abweichungen gelten nur dann, wenn sie
von der Zehnpfennig&Weber GbR ausdrücklich schriftlich anerkannt
worden sind. Ist der Auftraggeber mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden,
so hat er unverzüglich in einem gesonderten Schreiben hierauf hinzuweisen.
In diesem Fall hat die Zehnpfennig&Weber GbR das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,
ohne dass der Besteller hieraus irgendwelche Ansprüche geltend machen
kann. Die AGB der Zehnpfennig&Weber GbR gelten auch für zukünftige
Aufträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen
wird sofern sie dem Auftraggeber bei einem von der Zehnpfennig&Weber GbR
bestätigten Auftrag zugegangen sind.
I I. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
1. Als Urheber ist der Künstler alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte
an seinem Werk. Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist die Abtretung
urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber.
2. Dem Auftraggeber werden die urheberrechtlichen Nutzungsrechte zu dem vertraglich
vereinbarten Zweck übertragen. Die Übertragung darüber hinausgehender
Nutzungsrechte z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkter
Nutzungsrechte bedarf der besonderen Vereinbarung.
3. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit
schriftlicher Zustimmung des Künstlers zulässig.
4. Der Auftragnehmer hat Anspruch, bei Verwendung seines Werkes als Urheber
benannt zu werden.
5. Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger
bedarf der Zustimmung des Künstlers, soweit sie über die vertraglich
vereinbarte Nutzung hinausgeht.
I I I. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG, GEFAHRTRAGUNG
1. Mängelrügen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Sie müssen innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes beim
Künstler eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf alle Mängel
als vertragsgemäß und frei von Mängeln geschaffen. Für
nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von
sechs Monaten, gerechnet ab dem Datum der Abnahme.
2. Die Durchführung des Auftrages erfolgt unter Anwendung größtmöglicher
Sorgfalt. Eine über Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinausgehende
Haftung ist ausgeschlossen. Für Erfüllungsgehilfen wird nur gehaftet,
soweit diesen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Der Ersatz lediglich mittelbarer Schäden, sogenannter Mängelfolgeschäden,
ist ausgeschlossen.
3. Kunstwerke sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs bei Hin- und Rücksendungen trägt der jeweilige Absender.
IV. ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN
1. Die Rechnungsbeträge der Zehnpfennig&Weber GbR verstehen sich
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Rechnungen sind zahlbar sofort, netto, ohne Abzug. Kommt der Auftraggeber
mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so ist diese mit einem Zinssatz
von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, ohne
dass es seitens der Zehnpfennig&Weber GbR im Einzelnachweis eines entsprechenden
Verzugsschadens bedürfte.
3. Die Zehnpfennig&Weber GbR ist berechtigt, nach Auftragserteilung ein
Drittel der Gesamtrechnungssumme in Rechnung zu stellen. Ein weiteres Drittel
kann bei Produktionsbeginn in Rechnung gestellt werden, das letzte Drittel
ist nach Fertigstellung der Produktion fällig.
V. ERGÄNZENDE SONDERBESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der sonstigen Klauseln. Dies gilt auch für die Teilunwirksamkeit einzelner
Klauseln.
V I. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
1. Erfüllungsart und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus
dem Vertragsverhältnis ist für beide Vertragsparter Köln.
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